Häufig gestellte Fragen zu Mietwohnungen

Beim Thema Wohnraum begleiten uns immer wieder Fragen – sei es als Mieter oder als potenzieller Mieter unserer Objekte. Wir verstehen, dass der Mietprozess komplex und manchmal auch herausfordernd sein kann. Deshalb haben wir diesen FAQ-Bereich eingerichtet, um Ihnen einen schnellen Überblick über die häufigsten Fragen zu geben, die uns gestellt werden.

Sie möchten einen Mangel melden?

Sollte in Ihrer Wohnung eine Situation vorliegen, die Sie uns melden möchten, können Sie dazu den Button „Mangel melden“ klicken. Im Anschluss öffnet sich eine E-Mail über das von Ihnen genutzte E-Mail-Programm mit allen wichtigen Informationen, die wir von Ihnen zur Bearbeitung des Mangels benötigen. 

Achtung: Die E-Mail enthält Platzhalter-Texte, welche mit Ihren Inhalten gefüllte werden müssen.

Informationen für Eigentümer

Nach der früheren Gesetzeslage war ausschließlich vorgesehen, dass eine Eigentümerversammlung (ETV) eine Präsenzversammlung darstellt, also eine Zusammenkunft körperlich anwesender natürlicher Personen. Abweichende Formen der Zusammenkunft wurden nicht als Eigentümerversammlung im Rechtssinne angesehen, weshalb eine Beschlussfassung rechtlich unwirksam, d.h. nichtig war.

Gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG besteht jedoch nunmehr Beschlusskompetenz, dies mit einfacher Mehrheit zu lockern, nicht aber aufzuheben.

Auf dieser Grundlage kann beschlossen werden, dass einzelne Wohnungseigentümer im Wege elektronischer Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise ausüben können. Die Beschlusskompetenz ermöglicht es aber nicht, die Präsenzversammlung insgesamt zugunsten einer reinen Online-Versammlung abzuschaffen. Das Recht jedes Wohnungseigentümers, physisch an der Versammlung teilzunehmen steht damit nicht zur Disposition der Mehrheit.

Zu einer solchen teil-virtuellen Eigentümerversammlung ist jedoch (mangels jeglicher Vorgaben des Gesetzgebers) zu regeln, wie eine solche Teilnahme der virtuellen Eigentümer oder deren Vertreter erfolgt, ob und wie Redebeiträge der virtuellen Eigentümer berücksichtigt werden, wie ein Verlassen der Eigentümerversammlung festgestellt wird und wie Abstimmungen durchgeführt werden.

Insbesondere über die konkret notwendige technische Ausgestaltung für die Online-Teilnahme müssen die Wohnungseigentümer beschließen.

Denn wenn sich die Gemeinschaft für die Eröffnung solcher Möglichkeiten entscheidet, so muss die Gemeinschaft auch die hierfür notwendigen Voraussetzungen schaffen.

Die notwendige Hard- und Software kann dabei von der Wohnungseigentümergemeinschaft angekauft oder gemietet werden.

Fazit: Es bedarf einem Beschluss in der Eigentümerversammlung über die digitale Teilnahme an zukünftigen ETVs.

GEG-Novelle kurz erklärt:

  1. Ab 01.01.2045 müssen alle Heizungen zu 100% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  2. Bestehende Heizungen dürfen weiter genutzt und repariert werden. Für defekte Heizungen gibt es Übergangsfristen:
  • Für max. 5 Jahre darf einmalig eine andere fossile (ggfs. gebrauchte) Heizung eingebaut werden.
  • Nach Ablauf der 5 Jahre müssen die Anforderungen an 65% erneuerbare Energien erfüllt werden, außer die neue Fossile Heizung wurde vor dem 19.04.2023 bestellt und bis 18.10.2024 eingebaut.
  1. Es ist allerdings zu beachten, dass alle Heizungen maximal 30 Jahre betrieben werden dürfen (§ 72 GEG).
  2. Eine kommunale Wärmeplanung muss für Potsdam bis Mitte 2026 vorliegen.
  3. Liegt keine kommunale Wärmeplanung vor, gilt für Potsdam:
  • Heizungen die ab 30.06.2026 eingebaut werden, müssen zu folgenden Stichtagen entsprechende Anteile von erneuerbaren Energien nachweisen:
    Ab 2029 15 %
    Ab 2035 30 %
    Ab 2040 60 %

Informationen für Mietinteressenten

  • Eine Ausweiskopie (Ausweisnummer und Augenfarbe können geschwärzt werden)
  • Mieterselbstauskunft siehe PDF
  • Bonitätsauskunft/SCHUFA
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Lohnnachweise der letzten 3 Monate

Um Ihre finanzielle Zuverlässigkeit überblicken zu können, bitten wir Sie, uns Ihre
Bonitätsauskunft zu kommen zu lassen. Die Beantragung kann online, telefonisch, per Post oder auch vor Ort bei den Postbanken
und Volksbanken erfolgen. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.meineschufa.de/de/faq

Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Informationen für neue Mieter

Strom:
Bitte melden Sie sich bereits vor Ihrem Einzug beim Stromlieferanten Ihrer Wahl an. Wir
empfehlen den örtlichen Stromlieferanten EWP, der K&D-Kunden spezielle Konditionen
anbietet.
+ Link zum Antrag

Internet & Telefon:
Den Anbieter können Sie frei wählen (RFT, Telekom oder andere). Wir haben jedoch die
Erfahrung gemacht, dass es das Beste ist, beim Originalanbieter (RFT) zu bleiben, da andere
Anbieter meist nicht die gleiche Netzleistung erhalten.

TV:
Hier muss RFT genommen werden. Am besten mit einem Berater vor Ort in der Karl-
Liebknecht-Straße 9 in 14482 Potsdam sprechen oder sich online unter www.rftkabel.de
informieren.

Sie können die Schlüssel für Ihren jeweiligen Technikraum ohne Voranmeldung zu unseren Bürozeiten abholen:

Montag – Mittwoch
08.30 – 17.30 Uhr

Donnerstag
08.00 – 18.00 Uhr

Freitag
08.30 – 14.30 Uhr

Zu den Nebenkosten zählen Kosten, welche Ihrem Vermieter in Verbindung mit Ihrer Wohnung anfallen, wie beispielsweise Instandhaltungs- und Verwaltungskosten. Betriebskosten hingegen umfassen alle laufenden Kosten, darunter fallen zum Beispiel die Hausreinigung als auch die Wasserversorgung.

Nur die Betriebskosten können auf Sie als Mieter umgelegt, also von Ihnen eingefordert werden. Die Abrechnung eines Abrechnungsjahres erhalten Sie im Jahr nach der Abrechnungsperiode!

Nutzung der Mietsache

Die Haltung von Kleintieren (Hamster, Schildkröten usw.) ist grundsätzlich gestattet. Möchten Sie sich einen Hund oder eine Katze zulegen, so muss dies vom Eigentümer Ihrer Wohnung genehmigt werden. Wir bitten Sie daher, sich vor der Anschaffung des Tieres schriftlich oder per E-Mail an uns zu wenden, damit wir Kontakt mit Ihrem Vermieter aufnehmen können.

Auf dem Balkon/Terrasse darf gegrillt werden, aus Brandschutzgründen jedoch nur mit Elektro- oder Gasgrill. Es gilt, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Wenn regelmäßig Rauch und Grillgeruch in die Wohnung des Nachbarn zieht, fühlt dieser sich zurecht gestört.

Gelegentlichen Grillgeruch muss der Nachbar jedoch hinnehmen. Bei einem Kohlegrill sollte der Abstand zu Gebäuden mindestens 5 Meter betragen. Auch hier ist darauf zu achten, dass Rauch und Dämpfe nicht ins Gebäude ziehen können.

Ein neues Elektrogerät welcher einen geringeren Verbrauch aufweist, stellt eine Modernisierung dar. Modernisierungskosten können anteilig mit 8 % p.a. des Anschaffungswerts auf die Miete umgelegt werden.

Sollten Sie grundsätzlich bereit sein, diese 8 % zu tragen, lassen Sie uns bitte die technischen Daten Ihres Gerätes zukommen. Wir würden dann ein Angebot einholen. Wenn dieses vorliegt, kann eine entsprechende Vereinbarung mit Ihnen geschlossen werden.

Uns ist ein harmonisches und freundliches Miteinander unter Ihnen als Mieter sehr wichtig. Sollte es doch zu Schwierigkeiten, wie z.B. Lärmproblemen, zwischen Ihnen kommen, bitten wir darum, sich zunächst untereinander zu verständigen und eine Lösung des Problems zu finden.

Bei unüberbrückbaren Differenzen können Sie sich natürlich an uns wenden. Bitte tun Sie dies schriftlich (nicht per E-Mail), indem Sie das Problem sowie den misslungenen Lösungsversuch detailliert darstellen.

Instandhaltung der Mietsache (inkl. Downloads)

Schimmel in der Wohnung kann nicht nur das Wohlbefinden beeinträchtigen, sondern auch die Gesundheit gefährden. Eine effektive Schimmelvorbeugung beginnt mit dem richtigen Heizen und Lüften. Unsere detaillierte Anleitung gibt Ihnen praktische Tipps, wie Sie Ihr Zuhause schimmelfrei halten.

Holzfenster tragen entscheidend zum Charakter und zur Ästhetik Ihres Zuhauses bei und bedürfen einer besonderen Pflege. Um die Langlebigkeit und Funktionalität Ihrer Holzfenster zu gewährleisten, haben wir wichtige Pflegehinweise für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Fenster richtig bedienen und pflegen.

Eine Fußbodenheizung sorgt für behagliche Wärme und ein angenehmes Raumklima. Doch wie funktioniert sie genau und was müssen Sie bei der Nutzung beachten? Unsere Anleitung gibt Ihnen alle notwendigen Informationen, um Ihre Fußbodenheizung optimal zu nutzen.

Kondenswasser an Fensterscheiben kann auf Dauer zu Schäden an Ihrem Zuhause führen. Verstehen Sie die Ursachen und entdecken Sie effektive Methoden zur Beseitigung dieses häufigen Problems. Laden Sie unsere Anleitung herunter, um zu erfahren, wie Sie Kondenswasser vermeiden können.

Parkett ist ein hochwertiger Bodenbelag, der mit der richtigen Pflege seine Schönheit über Jahre hinweg bewahrt. In unserer Anleitung finden Sie nützliche Tipps zur Erhaltung und Pflege Ihres Parkettbodens, damit er weiterhin jeden Raum mit Wärme und Eleganz erfüllt.

Laminat ist beliebt wegen seiner Robustheit und leichten Pflege. Doch um seinen Glanz und seine Haltbarkeit zu bewahren, ist auch hier die richtige Pflege entscheidend. Unser Leitfaden hilft Ihnen, Ihren Laminatboden optimal zu pflegen und zu schützen.

Fuge ist nicht gleich Fuge. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie in anhängendem PDF.

Kündigung der Mietsache

Die Kündigung muss

  • schriftlich erfolgen (nicht per E-Mail)
  • bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingehen

 

Beispiel: Sie bewohnen seit drei Jahren eine Wohnung bei uns. Ihre Kündigung geht am 3. August bei uns ein, also endet Ihr Mietverhältnis zum 31. Oktober. Hierbei ist nicht der Poststempel entscheidend, sondern das Datum, an welchem die
Kündigung bei uns eintrifft.

Es gelten folgende, gesetzliche Kündigungsfristen (§ 573c Abs. 1 BGB):

Mietdauer

bis 5 Jahren

ab 5-8 Jahren

ab 8 Jahren

Gesetzliche Kündigungsfrist

3 Monate

6 Monate

9 Monate

Sonderkündigungsfrist

6 Monate

9 Monate

12 Monate

Ihnen steht in folgenden Fällen Sonderkündigungsrecht zu:

  • Baumaßnahmen zur Modernisierung und Verbesserung der Mietsache (§ 555 BGB)
  • Mieterhöhung (§ 561 Abs. 1 BGB)

Ablauf nach Eingang der Kündigung:

  • Vorabnahme der Mietsache
  • Abnahme und somit Übergabe der Mietsache

Die Übergabe der Mietsache (wenn nicht anders im Mietvertrag vereinbart) erfolgt mit
vorgenommenen Schönheitsreparaturen, diese sind unter anderem:

  • geweißte Wände und Decken
  • Verschließung von Dübellöchern
  • Grundreinigung

 

Sollten noch weitere Reparaturen vorgenommen werden müssen, werden wir dies rechtzeitig mit Ihnen vor der Übergabe kommunizieren.

Sollten bei der Übergabe Ihrer Wohnung alle vereinbarten Schönheitsreparaturen vorgenommen worden sein, prüfen wir im Anschluss, ob Mietzahlungen oder Nachzahlungen aus den Nebenkostenabrechnungen offen sind.

Sind alle Forderungen beglichen, erstatten wir Ihnen die Kaution schnellstmöglich zurück.
Einige Vermieter halten aber noch einen Sicherheitseinbehalt für die noch folgende Betriebskostenabrechnung ein.